DATENSCHUTZ-COMPLIANCE

Neue Datenschutzgesetze, neue Herausforderungen

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz DSG wird in absehbarer Zeit in Kraft treten, die zweijährige Übergangsfrist zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO ist am 25. Mai 2018 abgelaufen.

Was müssen Schweizer Firmen und Organisationen unternehmen, damit sie der Datenschutz-Compliance gerecht werden und nicht wegen Regelverstössen mit Bussen rechnen müssen?

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur technischen und rechtlichen Sicherheit.

Eine Datenschutzerklärung zur Online-Präsenz ist zwar wichtig, aber nicht der erste Schritt.

  • Zuerst müssen technische und inhaltliche Anpassungen an der Website respektive am Online-Shop vorgenommen werden (Gesetzliche Vorgaben an «Data Protection by Default» und «Data Protection by Design»)
    Was ist «Data Protection by»?

  • Dann stehen die firmeninternen Massnahmen in organisatorischer und technischer Hinsicht an (TOM). Diese haben auch Auswirkungen auf das Customer Relationship Management (CRM)

  • Erst zum Schluss folgt die gesetzeskonforme Datenschutzerklärung, die auf die ersten beiden Schritte abstützt

Anonymer Schnelltest Brauchen wir eine Datenschutzerklärung?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um Regelverstösse und damit verbundene Bussen zu vermeiden.